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Zivilrecht

Die Rechtsanwälte Dr. Markus Obermair, Dr. Michael Obermair und Dr. Laura Zulian, welche befähigt sind ihre Mandanten vor den Friedensgerichten, den Jugendgerichten, den Landesgerichten und den Oberlandesgerichten von ganz Italien zu vertreten und verteidigen.

Zivilrecht im Allgemeinen und, insbesondere:

  • mit dem Familien- und Personenrecht (Trennungen und Scheidungen, Anerkennungen der Vaterschaft, Anvertrauung Kinder und hiermit zusammenhängende Tätigkeiten, wie Unterhalt u.s.w.);
  • mit dem Erbrecht (Erbschaftsmeldungen, Grundbuchsanträge, Beratung zur Regelung des Nachlasses, Hilfe bei der Abfassung von Testamenten, allfällige Vermittlung zwischen den Erben);
  • mit dem Sachenrecht (Eigentum, Besitz, Fruchtgenuss, Gebrauch, Wohnungsrecht, Dienstbarkeit, Abstand, Ersitzung);
  • mit dem Vertragsrecht (Beratung und Beistand bei der Ausarbeitung und Abfassung von Verträgen, wie beispielsweise Kauf-, Schenkungs-, Miet-, Pacht-, Werks-, Agrarverträgen  u.s.w.);
  • mit dem Arbeitsrecht (in diesem Bereich arbeitet die Kanzlei auch mit fachkundigen Freiberuflern zusammen);
  • mit der zivilrechtlichen Haftung (vertragliche – wegen Nichterfüllung, Mängel u.s.w. – und außervertragliche – wegen Verkehrs-, Ski- und Sportunfällen im allgemeinen, sowie weiteren Unfällen) und der diesbezüglichen Schadenersatzforderung;
  • mit dem Handelsrecht (Konkursverfahren, Gesellschaftsfragen u.s.w.);
  • Forderungseintreibung (Zahlungsaufforderungen, Zahlungsbefehle, Zwangsvollstreckungen).